Kletterwald Tabarz • Am Datenberg • 99891 Tabarz • Tel. 036259 189834 oder 0172 1693146
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1. Bestätigung der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Vor Benutzung des Kletterwaldes muss jeder Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und mit diesen vorbehaltlos einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete volljährige Begleiter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen und mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er diese mit den minderjährigen Teilnehmern besprochen hat.
2. Benutzung des Kletterwaldes durch Minderjährige:
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt:
Kinder von 5 – 8 Jahren müssen von einem Sorgeberechtigten/aufsichtsverpflichteten volljährigen Begleiter unmittelbar begleitet werden, der für die korrekte Handhabung der Sicherungstechnik verantwortlich ist. Dies kann entweder geschehen durch Mitklettern oder durch intensives Beobachten vom Boden aus. In jedem Fall muss der Sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete volljährige Begleiter an der theoretischen Einweisung teilnehmen, damit dieser in der Lage ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung und die Elemente auf richtige Weise benutzt werden, dass die sicherheitstechnischen Anweisungen befolgt werden und dass eine Hilfestellung jederzeit möglich ist.
Ein Sorgeberechtigter/aufsichtsverpflichteter volljähriger Begleiter kann dabei max. 2 Kinder beaufsichtigen.
Kinder von 9 – 13 Jahren dürfen alleine klettern, jedoch muss ein Sorgeberechtigter/aufsichtsverpflichteter volljähriger Begleiter anwesend sein bzw. sich in unmittelbarer Nähe befinden.
Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren dürfen den Kletterwald allein besuchen, müssen in diesem Fall aber eine entsprechende Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei unserem Personal bzw. als Download auf unserer Homepage www.kletterwald-tabarz.de.
Bei Nutzung des Kletterwaldes durch Schulklassen oder Gruppen mit Minderjährigen gilt folgendes:
Die Sorgeberechtigten müssen schriftlich einer Begehung des Kletterwaldes ohne volljährige Begleitperson zustimmen. Es ist in diesem Fall die Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson (z.B. Lehrer) erforderlich.
3. körperliche Verfassung, Altersmindestgrenzen, Mindestgröße:
Die Benutzung des Kletterwaldes ist für alle Besucher ab einer Mindestgröße von 115 cm / 120 cm und einem Mindestalter von 5 Jahren gestattet. Eine Benutzung des Kletterwaldes ist nicht möglich bei einem Körpergewicht ab 130 kg bzw. einem Taillen- oder Hüftumfang, der einen sicheren Sitz der Kletterausrüstung nicht gewährleistet. Personen, die unter einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, welche bei der Benutzung des Kletterwaldes eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Besucher darstellen könnte, dürfen nicht klettern. Weiterhin sind Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen oder Medikamenten, welche die Wahrnehmung beeinflussen, vom Klettern ausgeschlossen. Der Extrem- und der Tarzanparcours sind nur mit einer Mindestkörpergröße von 160 cm bekletterbar.
4. Sicherheitsanweisungen:
Vor dem Klettern erhält jeder Besucher eine theoretische und praktische Einweisung durch unser Personal. An dieser Einweisung ist zwingend teilzunehmen. Falls der Besucher nach dieser Einweisung sich nicht in der Lage fühlt, diese Anweisungen korrekt zu befolgen, muss er auf das Klettern verzichten.
Jeder Besucher bekommt vor Begehen des Kletterwaldes die Ausrüstung zur Verfügungung gestellt. Die Anlegung dieser erfolgt ausschließlich unter Anleitung und Aufsicht unseres Personals. Ein eigenmächtiges Öffnen, Ablegen oder Ändern der Ausrüstung ist strengstens untersagt!
Der Kletterwald darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden. Eine Weitergabe der ausgeliehenen Ausrüstung an andere Personen ist nicht gestattet.
Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein! Ein Sicherungskarabiner muss immer eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein.
5. Eigenverantwortung:
Der Kletterwald wird regelmäßig gewartet. Die Benutzung des Kletterwaldes einschließlich aller Einrichtungen ist jedoch mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungen des Betreibers, die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Allen Anweisungen des Personals ist unbedingte Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen kann der Besucher umgehend des Kletterwaldes verwiesen werden. Eine Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.
6. Haftungsbegrenzung:
Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen
der in der Einrichtung eingebrachten Sachen sowie für entstandene Sach- oder Vermögensschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Kletterwaldes Tabarz
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